Informationen zum Schiedsausschuss

Der Schiedsausschuss ist für die Bearbeitung von Einsprüchen zuständig.

Siehe hierzu auch unter „Öffentliche Aussagen“ unter „Einspruch und Beschwerde“. Ein Einspruch muss schriftlich per Mail, per Brief, per Fax oder über das Kontaktformular eingereicht werden und wird dann durch den Schiedsausschuss bearbeitet.

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